BAG-Urteile

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 11.12.2012, 3 AZR 588/10

Betriebliche Altersversorgung – Benachteiligung wegen Teilzeitbeschäftigung

Orientierungssätze:

Durch eine Regelung in einem Versorgungstarifvertrag, wonach Gehaltsbestandteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem höheren Betrag bewertet werden als unterhalb dieser Grenze liegende Ge­haltsbestandteile (sog. gespaltene Rentenformel) werden Teilzeitbeschäftigte nicht in unzulässiger Weise gegenüber Vollzeitbeschäftigten benachteiligt.

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