BAG-Urteile

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 15.04.2014, 3 AZR 114/12

Betriebsrente ab dem 60. Lebensjahr – Fremdgeschäftsführer

Leitsätze:

Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH kann nach § 17 Abs. 1 Satz 2 iVm. § 30a BetrAVG bereits ab dem 60. Lebensjahr eine vorgezogene Betriebsrente verlangen, wenn er die in § 30a Abs. 1 BetrAVG genannten Voraussetzungen erfüllt. Dazu ist nicht erforderlich, dass ab dem 60. Lebensjahr ein Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.

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