BAG-Urteile

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 30.09.2014, 3 AZR 930/12

Be­trieb­li­che Al­ters­ver­sor­gung – Hin­ter­blie­be­nen­ver­sor­gung – „Haup­ternährer­klau­sel“

Die in einer Pensionszusage enthaltene Allgemeine Geschäftsbedingung, wonach die Gewährung einer Witwenrente voraussetzt, dass der Versorgungsberechtigte „den Unterhalt der Familie überwiegend bestritten hat“, ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 Satz 1 iVm. Satz 2 BGB unwirksam.

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