BAG-Urteile

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 9.10.2012, 3 AZR 539/10

Betriebliche Altersversorgung – Berufsunfähigkeitsrente – Auslegung einer Betriebsvereinbarung

Orientierungssätze:

1. Eine Versorgungszusage, mit der der Arbeitgeber die Zahlung einer Betriebsrente für den Fall der Berufsunfähigkeit verspricht, bedarf der Auslegung.

2. Ergibt die Auslegung, dass ein Gleichlauf der Voraussetzungen für die Bewilligung einer gesetzlichen Rente wegen Leistungsminderungen und einer Betriebsrente gewollt ist, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Betriebsrente, wenn er teilwei­se erwerbsgemindert iSd. § 43 Abs. 1 SGB VI n.F. ist.

Den vollständigen Text des Urteils finden Sie hier …