BMF-Urteile

Bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung von sog. Nur-Pensionszusagen

BMF-Schreiben vom 13.12.2012 – IV C 6 – S 2176/07/10007

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. April 2010 abermals entschieden, dass die Zusage einer sog. Nur-Pension zu einer sog. Überversorgung führt, wenn dieser Verpflichtung keine ernsthaft vereinbarte Entgeltumwandlung zugrunde liegt. In diesen Fällen könne keine Pensionsrückstellung nach § 6a EStG gebildet werden.

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