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Urteile
Bleiben Sie auf dem Laufenden, wenn es um aktuelle Urteile mit Bezug auf Ihre Altersversorgung geht.
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Aufgrund des Altersvorsorgeverbesserungsgesetzes wurde das BMF-Schreiben vom 19. August 2013 zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (BStBl I Seite 1087) überarbeitet.
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OFD Niedersachsen, Verfügung vom 15.6.2011 – S 2742 – 202 – St 242
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FinMin. NRW, Erlass vom 9.8.2011 – S 2332 – 81 – V B 3
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Eine Unterstützungskasse ist nach § 5 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a KStG nur dann steuerbefreit, wenn sich der Kreis ihrer Leistungsberechtigten auf Zugehörige und Arbeitnehmer (bzw. frühere Zugehörige und frühere Arbeitnehmer) als unmittelbar Begünstigte sowie deren Angehörige beschränkt.
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Die Bewertung von unmittelbaren Pensionsverpflichtungen in der Steuerbilanz erfolgt auf Basis von § 6a EStG. Neben festen Vorgaben für das anzuwendende Bewertungsverfahren und den anzuwendenden Rechnungszins werden keine eindeutigen Vorgaben für die anzuwendenden biometrischen Rechnungsgrundlagen gemacht.
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BMF-Schreiben vom 13.12.2012 – IV C 6 – S 2176/07/10007
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BMF-Schreiben vom 14.12.2012 – IV C 2 – S 2742/10/10001
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Aufgrund der sich durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz ergebenden Neuerungen wird das BMF-Schreiben vom 24. Juli 2013 zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung (BStBl I Seite 1022) geändert.
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Aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen wurde das BMF-Schreiben vom 31. März 2010 zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung (BStBl I Seite 270) überarbeitet.
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Aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen wurde das BMF-Schreiben vom 13. September 2010 zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (BStBl I Seite 681) überarbeitet.

