Be­triebs­ren­te - An­pas­sung - Ablösung ei­ner Be­triebs­ver­ein­ba­rung - Re­ge­lungs­kom­pe­tenz der Be­triebs­part­ner für Be­triebs­rent­ner - Je­wei­lig­keitsklau­sel - Bin­dung der Be­triebs­part­ner an die Grundsätze der Verhält­nis­mäßig­keit und des Ver­trau­ens­schut­zes

Orientierungssätze:

1.   Die arbeitsvertragliche Verweisung auf die für die betriebliche Altersversorgung beim Arbeitgeber geltenden Bestimmungen ist im Regelfall dynamisch und erstreckt sich auch auf die Rentenbezugsphase. Soll die Versorgung unabhängig von der jeweils geltenden allgemeinen Versorgungsordnung zugesagt oder die Dynamik nicht auf die Rentenbezugsphase erstreckt werden, so muss dies in der Versorgungszu­sage deutlich zum Ausdruck gebracht werden.

2.   Mit einer dynamischen Bezugnahme, die sich auch auf die Rentenbezugsphase erstreckt, eröffnen die Parteien auch die Möglichkeit für eine Ablösung der Versor­gungsbedingungen auf kollektivrechtlicher Grundlage und damit auch im Wege einer Betriebsvereinbarung.

3.   Bei Veränderungen von Anpassungsregelungen sind die Grundsätze der Verhält­nismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zu beachten. Das für Eingriffe in Versor­gungsanwartschaften entwickelte dreistufige Prüfungsschema gilt in diesem Fall nicht. Vielmehr ist eine Abwägung der wechselseitigen Interessen erforderlich. Dabei müssen die zur Rechtfertigung der Änderung vom Arbeitgeber angeführten Gründe um so gewichtiger sein je schwerwiegender für den Arbeitnehmer die Nachteile der Änderung sind.

Den vollständigen Text des Urteils finden Sie hier ...

Ablauf

In vier Schritten zur flexiblen und individuellen bAV-Lösung für Ihr Unternehmen.

1 Bestandsaufnahme

Wie sind Sie aufgestellt? Denn eine gute betriebliche Altersversorgung ist individuell auf Sie und Ihre Bedürfnisse angepasst.

2 Analyse

Eine umfassende Analyse garantiert Ihnen die bestmögliche Lösung, um Ihre Unternehmensziele zu erreichen.

3 Lösung

Wir konzipieren für Sie eine Lösung, die nicht nur gut klingt, sondern auch funktioniert – statistisch mit Zahlen belegt und bewiesen.

4 Implementierung

Ob Umstrukturierung des Versorgungswerkes oder Finanzierung: Wir begleiten Sie beim gesamten Prozess und stehen Ihnen zur Seite.

 

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