Betriebsrente ab dem 60. Lebensjahr - Fremdgeschäftsführer

Leitsätze:

Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH kann nach § 17 Abs. 1 Satz 2 iVm. § 30a BetrAVG bereits ab dem 60. Lebensjahr eine vorgezogene Betriebsrente verlangen, wenn er die in § 30a Abs. 1 BetrAVG genannten Voraussetzungen erfüllt. Dazu ist nicht erforderlich, dass ab dem 60. Lebensjahr ein Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. 

Den vollständigen Text des Urteils finden Sie hier ...

Ablauf

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1 Bestandsaufnahme

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3 Lösung

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