Schuldbeitritt - Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen - Freistellungsanspruch - Auswirkungen des Schuldbeitritts im Außenverhältnis und Innenverhältnis
Leitsätze
1. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen sind nicht zu bilden, wenn eine Inanspruchnahme am maßgeblichen Bilanzstichtag infolge eines Schuldbeitritts nicht (mehr) wahrscheinlich ist.
2. Ein Freistellungsanspruch wegen des Schuldbeitritts zu den Pensionsverpflichtungen ist in einem solchen Fall nicht zu aktivieren (gegen BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2005 IV B 2 -S 2176- 103/05, BStBl I 2005, 1052).