Pauschale Anhebung der Altersgrenze für Pensionsrückstellungen von Gesellschafter-Geschäftsführern unwirksam
Orientierungssatz:
Bei einer vor Erlass der EStÄR 2008 erteilten Pensionszusage kann zur Berechnung einer Pensionsrückstellung für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft davon ausgegangen werden, dass er mit Vollendung des 65. Lebensjahrs in den Ruhestand tritt. Den vollständigen Text des Urteils finden Sie hier ...