Pauschale Anhebung der Altersgrenze für Pensionsrückstellungen von Gesellschafter-Geschäftsführern unwirksam

Orientierungssatz:

Bei einer vor Erlass der EStÄR 2008 erteilten Pensionszusage kann zur Berechnung einer Pensionsrückstellung für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft davon ausgegangen werden, dass er mit Vollendung des 65. Lebensjahrs in den Ruhestand tritt. Den vollständigen Text des Urteils finden Sie hier ... 

Ablauf

In vier Schritten zur flexiblen und individuellen bAV-Lösung für Ihr Unternehmen.

1 Bestandsaufnahme

Wie sind Sie aufgestellt? Denn eine gute betriebliche Altersversorgung ist individuell auf Sie und Ihre Bedürfnisse angepasst.

2 Analyse

Eine umfassende Analyse garantiert Ihnen die bestmögliche Lösung, um Ihre Unternehmensziele zu erreichen.

3 Lösung

Wir konzipieren für Sie eine Lösung, die nicht nur gut klingt, sondern auch funktioniert – statistisch mit Zahlen belegt und bewiesen.

4 Implementierung

Ob Umstrukturierung des Versorgungswerkes oder Finanzierung: Wir begleiten Sie beim gesamten Prozess und stehen Ihnen zur Seite.

 

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