BMF-Schreiben vom 14.12.2012 - IV C 2 - S 2742/10/10001
Das BMF hat mit seinem neuesten Schreiben die Voraussetzungen zur Erfüllung der Probezeit bei Zusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft festgelegt. Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 14. Mai 1999. Tz. 2 des Schreibens gilt für Pensionsvereinbarungen, die nach dem 29. Juli 2010 abgeschlossen worden sind.