BMF-Schreiben vom 19. Oktober 2018: Die neuen "Heubeck-Richttafeln 2018G" werden im Rahmen dieses BMF-Schreibens anerkannt. Gleichzeitig wird der Übergang auf die neuen Richttafeln im Rahmen der Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG geregelt.

Den genauen Wortlaut des BMF-Schreibens finden Sie hier ...

Ablauf

In vier Schritten zur flexiblen und individuellen bAV-Lösung für Ihr Unternehmen.

1 Bestandsaufnahme

Wie sind Sie aufgestellt? Denn eine gute betriebliche Altersversorgung ist individuell auf Sie und Ihre Bedürfnisse angepasst.

2 Analyse

Eine umfassende Analyse garantiert Ihnen die bestmögliche Lösung, um Ihre Unternehmensziele zu erreichen.

3 Lösung

Wir konzipieren für Sie eine Lösung, die nicht nur gut klingt, sondern auch funktioniert – statistisch mit Zahlen belegt und bewiesen.

4 Implementierung

Ob Umstrukturierung des Versorgungswerkes oder Finanzierung: Wir begleiten Sie beim gesamten Prozess und stehen Ihnen zur Seite.

 

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