BMF-Schreiben vom 19. Oktober 2018: Die neuen "Heubeck-Richttafeln 2018G" werden im Rahmen dieses BMF-Schreibens anerkannt. Gleichzeitig wird der Übergang auf die neuen Richttafeln im Rahmen der Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG geregelt.
Den genauen Wortlaut des BMF-Schreibens finden Sie hier ...